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Wir sind für nichts so dankbar wie für Dankbarkeit.
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Wasserversorgung

Am 9. September 2010 wurden von der Wasserversorgungsanlage Wölbling durch die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt Wasserproben entnommen.

Die Untersuchungen brachten folgendes Ergebnis:

Parameter Messwert
pH-Wert 7,7 - 7,8
Gesamthärte 12,0 - 14,8 °dH
Nitrat 11 mg/l
Chlorid 13 - 24 mg/l
Sulfat 35 - 37 mg/l

Auf Grund der Befunde entsprach das Wasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (304. Verordnung vom 21. August 2001 in der geltenden Fassung) und ist zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.


Ab Jahresbeginn werden wieder die Wasserzähler getauscht. Bitte achten Sie darauf, dass die Zähler frei zugänglich sind.

Betätigen Sie von Zeit zu Zeit die Absperrventile vor und nach dem Wasserzähler um ein Steckenbleiben der Ventile zu vermeiden. 

Der Wassermeister, Herr Rinnerbauer, weist darauf hin, dass die Wasserzähler immer wieder kleineren Kontrollen bedürfen. Beobachten Sie den Zähler der Uhr, bei keiner Entnahme, sollte sich auch der Zähler nicht drehen. Rohrbrüche auf Ihrer Liegenschaft bringen unliebsame Wasserabrechnungen nach sich. Die Gemeinde kontrolliert den Zähler erst nach fünf Jahren beim Wasserzählerwechsel.
Die Wasserzähler bei Baustellenwasseranschlüssen können durch Frost große Beschädigungen erhalten. Sie sollten die Wasserzähler entweder vorschriftsmäßig dämmen oder durch Hr. Rinnerbauer über die Wintermonate (vorausgesetzt Sie benötigen kein Wasser) demontieren lassen.

Weiters weisen wir Sie darauf hin, dass laut ÖNORM EN 1717 keine dauerhafte Verbindung zwischen öffentlicher Wasserversorgung und einem eventuell vorhandenen Hausbrunnen bestehen darf, das dies ein Grund für Wasserverunreinigungen sein kann. Jeder Anschlussbesitzer ist dafür haftbar! 

Druckregler/Druckreduzierventil
Durch zu hohe Wasserdrücke entstehen an der Wasserleitung oftmals Schäden. Schützen Sie sich davor durch den Einbau eines Druckreduzierventils (Druckregler) nach dem Wasserzähler durch Ihren Installateur. Die Gemeinde haftet nicht für derartige Schäden.

Schwimmbad bzw. –Teich füllen
Die Bad- und Teichbesitzer werden darauf hingewiesen, dass das Füllen von Schwimmbädern bzw. Schwimmteichen unbedingt dem Gemeindeamt (Tel. 02786/2309) bekannt zu geben ist! Bitte melden Sie im vorhinein den Zeitpunkt und den ungefähren Wasserverbrauch.

Wasserabrechnung

ACHTUNG Wasserabrechnung 2010 im MAI 2011!

Viele Wasserzähler von Schächten im  Freien und Wasserzähler bei Häusern von Zweitwohnsitzen können witterungsbedingt erst im Frühjahr abgelesen werden, daher wird der Wasserverbrauch mit der Grundsteuervorschreibung im Mai (fällig 15. 5.) abgerechnet.

Auszüge aus der Wasserleitungsordnung:
Abs. 3 Der Grundstückseigentümer haftet für alle durch äußere Einwirkungen an der Wasserzähleranlage (Zähler, Absperrvorrichtung, Sicherung gegen Rückfluss) entstandenen Schäden, für die er zivilrechtlich einzustehen hat.
Abs. 7 Die Entfernung von Plomben ist verboten. Jede Beschädigung von Plomben ist dem Gemeindeamt unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für die Erneuerung der Plomben trägt der Grundstückseigentümer.
Abs.8 Der Grundstückseigentümer hat die Zähleranlage und die Zähleranzeige öfter zu kontrollieren, um gegebenenfalls Undichtheiten in der Verbrauchsanlage oder sonstige Beschädigungen zeitgerecht feststellen zu können.

 
Sonntag, 05 Februar 2012 09:40
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