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Was du bist hängt von drei Faktoren ab: Was du geerbt hast, was deine Umgebung aus dir machte und was du in freier Wahl aus deiner Umgebung und deinem Erbe gemacht hast.
Huxley, Aldous Britischer Schriftsteller, 1894-1963.
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Heizkostenzuschuss 2011/2012

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern (BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG – AusgleichszulagenbezieherInnen; BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung; BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder NÖ Kinderbetreuungszuschuss; sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt) einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,--zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregeirung. Der Antrag kann ab sofort bis spätestens 30. April 2012 am Gemeindeamt eingereicht werden.

Bitte bringen Sie geeignete Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage mit (z.B. Pensionsbescheid, Mitteilung über den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice, Mitteilung des Sozialversicherungsträgers usw.).

Die Marktgemeinde Wölbling gewährt auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.12.2011 einen einmaligen Gemeindeheizkostenzuschuss in Höhe von € 130,-. Die Auszahlung erfolgt durch die Marktgemeinde Wölbling.

Das Antragsformular finden Sie hier:http://www.noe.gv.at/hkz

 
Donnerstag, 23 Februar 2012 07:48
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