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Heizkostenzuschuss 2011/2012
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern (BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG – AusgleichszulagenbezieherInnen; BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung; BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder NÖ Kinderbetreuungszuschuss; sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt) einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,--zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregeirung. Der Antrag kann ab sofort bis spätestens 30. April 2012 am Gemeindeamt eingereicht werden. Bitte bringen Sie geeignete Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage mit (z.B. Pensionsbescheid, Mitteilung über den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice, Mitteilung des Sozialversicherungsträgers usw.). Die Marktgemeinde Wölbling gewährt auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.12.2011 einen einmaligen Gemeindeheizkostenzuschuss in Höhe von € 130,-. Die Auszahlung erfolgt durch die Marktgemeinde Wölbling. Das Antragsformular finden Sie hier:http://www.noe.gv.at/hkz |

